Über

Ihr Partner für die Anfertigung von Luftbildern und Luftvideoaufnahmen.

Luftbild- und Videomaterial wird in der vom Auftraggeber gewünschten Qualität, bis zu einer  maximalen Auflösung von 4K HDR (Fotos bis 48 MP) erstellt. 


Flüge und gewünschte Perspektiven von Luftbildern sowie Kamerafahrten für Videoaufnahmen werden im Vorfeld geplant und unter Einhaltung aller vom Gesetzgeber vorgegebenen Sicherheitsvorschriften durchgeführt, um stets das für Sie  bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 


Die komplexen gesetzlichen Grundlagen zum Betrieb von UAS* sind stetigen Änderungen unterworfen und machen es nötig, sich permanent weiterzubilden, um Lizenzen, Erlaubnisse und Kenntnisse zum rechtssicheren UAS-Betrieb aktuell zu halten.


Somit sind Sie als Kunde rechtlich auf der sicheren Seite und bekommen  alle Leistungen aus einer Hand, inkl. der Beurteilung der luftrechtlichen Bedingungen am Einsatzort sowie die ggf. nötige Beantragung von Genehmigungen, welche über die unten genannten hinaus gehen.


Ich bin im Besitz folgender Lizenzen und Erlaubnisse:


  • EU Kompetenznachweis A1/A3
  • EU Fernpilotenzeugnis A2
  • Allgemeinerlaubnis für geografische UAS-Gebiete** nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 i. V. m. §21h LuftVO zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen im Bundesland Baden-Württemberg und angrenzende Bundesländer. 


Eine Registrierung als UAS*-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt liegt vor. 

* UAS = Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem)


** Geografisches UAS-Gebiet: beschreibt einen von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegten Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb entweder ermöglicht, einschränkt oder ausschließt. Diese Gebiete sind dementsprechend essenziell für den rechtmäßigen Betrieb von UAS

Flugvorbereitung mit Droniq
Flugvorbereitung mit AirMap (auch außerhalb Deutschlands)